Service

Unsere Leistungen


Erfolgreiche Projekte beginnen mit der richtigen Einstellung.
Die Identifikation mit den Zielen unserer Kunden und ein partnerschaftliches Miteinander sind die Grundlage dafür … und natürlich Kreativität und Spaß an der Arbeit!

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Planen und bauen

Von der Entwicklung, Planung und Steuerung Ihres Projektes über die Ausschreibung, Kalkulation und Umsetzung bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe leiten und begleiten wir Ihre Projekte. Wir haben Erfahrungen in Neubauten und Erweiterungsbauten sowie in der Sanierung. Neben kompletten Architekturleistungen bieten wir selbstverständlich auch Teilleistungen an.

Unsere Services:

  • Leistungsphasen 1-9 nach der Honorarordnung für Architekten (HOAI)
  • Baumanagement
  • Projektsteuerung
  • Bauleitung
  • Gesamtplanung
  • Bauen im Bestand

Wir bieten Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und einen umfassenden Erfahrungsschatz in der Leitung und Umsetzung komplexer Bauprojekte; für private und öffentliche Auftraggeber gleichermaßen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist uns wichtig.

Neben der Grundlagenermittlung, über alle Planungs- und Vergabeschritte, bis hin zur Objekt- und Bauüberwachung erstellen wir für Sie gerne auch Teilleistungen wie Bauvoranfragen, Bauanträge, Nutzungsänderungsanträge oder Anträge auf Abgeschlossenheit. Auch Flächenberechnungen (WoflV oder DIN 277) gehören zu unseren Leistungen.


Immobilienbewertung

Für die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen gibt es diverse Gründe und Anlässe. Beginnend bei finanziellen Beweggründen (Finanzamt, Steuerzahlungen) bis hin zu familiären Gründen (Scheidung, Erbschaft, Vermögensaufteilung).
Angepasst auf den Bewertungsanlass erstellen wir verschiedene Gutachten, vom Kurzgutachten bis zum Verkehrswertgutachten. Selbstverständlich stehen wir auch für eine qualifizierte Kaufberatung zur Verfügung.

Unsere Services:

  • Kaufberatung
  • Kurzbewertung / Gutachterliche Stellungnahme
  • Wertgutachten
  • Mietwertgutachten (Mieter und Vermieter)
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Kaufberatung

Auf Basis vorliegender Unterlagen (Maklerexposé, Bauzeichnungen, Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen) verschaffen wir uns einen Überblick über die Immobilie. In einem gemeinsamen Ortstermin  mit dem Kunden, besichtigen wir die Immobilie, prüfen den Zustand und führen erforderlichenfalls zerstörungsfreie Untersuchungen (z.B. zu Feuchtigkeit) durch. Im anschließenden Beratungsgespräch fassen wir unsere Erkenntnisse zusammen und informieren über die zu erwartenden kurz-, mittel- und langfristig zu erwartenden Kosten. Zudem geben wir Ihnen eine Einschätzung zur Angemessenheit der angegebene Kaufpreis.

Kurzbewertung / Gutachterliche Stellungnahme

Eine Kurzbewertung unterstützt bei der Kaufpreisfindung für den Kauf  / Verkauf üblicher Immobilie oder Grundstücke ohne besondere Merkmale und dient als Markteinschätzung.
Rechtliche Besonderheiten oder Belastungen (beispielsweise Eintragungen im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis) finden in dieser Bewertung keine Berücksichtigung.

Wertgutachten / Gerichtsfestes Immobiliengutachten

Ein Verkehrswertgutachten dient zur sicheren, objektiven und gerichtsfesten Einschätzung eines Immobilienwertes.

Das Gutachten besteht aus einem textlichen Teil sowie einem Anlagenteil, einschließlich Fotodokumentation auf Grundlage der folgenden Unterlagen:
– Ortsübersicht
– Auszug aus der Liegenschaftskataster / Lageplan
– falls gegeben: Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan
– Bauzeichnungen
– Wohn- und Nutzflächenberechnung
– Berechnung umbauter Raum / Bruttorauminhalte (BRI)

Die vorgenannten Unterlagen sollten durch den Kunden bereitgestellt werden. Fehlende Unterlagen können auf Wunsch vom Sachverständiger beschafft werden.

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

§ 194 BauGB – Baugesetzbuch

Mietwertgutachten

Ein Mietwertgutachten dient zur Ermittlung der Höhe einer angemessenen Miete (marktübliche Miete) für eine Immobilie. Häufig werden sie benötigt, um  (außer-) gerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, oder um gegenüber dem Finanzamt rechnerisch ermittelte Mieten für eigengenutzte Räume zu bestätigen. Das Mietwertgutachten ermittelt die marktübliche Miete für das Bewertungsobjekt und ermöglicht die Prüfung, ob der tatsächliche Mietzins angemessen erscheint.

Das Gutachten erstellen wir auf Grundlage der folgenden Unterlagen:
– Mietvertrag
– allg. Angaben zum Objekt (Baujahr, Wohnungsgröße, aktuelle Miete)
– Angaben zum Zeitpunkt der letzten Mietanpassung
– Grundrisszeichnung (bei Dachgeschossen Schnittzeichnung)
– Mietbegriff

„Die marktübliche Miete ist nach § 558 BGB das übliche Entgelt, das in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird.“

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Kontakt

Ulrike Haverkamp
Dipl.-Ing. Architektin
Diplom-SV (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten


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